1. Einleitung
Das Freiengericht von Bookhorn bei Ganderkesee war eine bedeutende Institution in der mittelalterlichen Rechtsprechung und Verwaltung der Region. Dieses Gericht war zuständig für 19 Kirchspiele, die über das Gebiet des ehemaligen Largaues verteilt waren. Die Gerichtsbarkeit des Freiengerichts erstreckte sich somit über einen weiten Bereich und spielte eine zentrale Rolle in der Rechtsprechung und Verwaltung der Region.
2. Thema
Die 19 Pfarrbezirke des Freiengerichts Bookhorn
3. Zeitliche Einordnung
Mittelalter bis frühe Neuzeit
4. Beitrag selbst
Hintergrund und Bedeutung: Das Freiengericht von Bookhorn war für 19 Kirchspiele zuständig, die im Laufe der Jahrhunderte nach der Erbauung der ersten Kirche im Largau in Ganderkesee um 850 n. Chr. entstanden. Diese Pfarrbezirke waren wichtige administrative und religiöse Einheiten, die zur Strukturierung der Region beitrugen.
Die 19 Kirchspiele: Die spezifischen Kirchspiele, die dem Freiengericht unterstanden, sind nicht alle namentlich überliefert, aber es ist bekannt, dass sie alle im Laufe der Jahrhunderte aus der Mutterkirche in Ganderkesee ausgepfarrt wurden. Zu den bekannten Kirchspielen gehören:
- Ganderkesee: Zentrum der ursprünglichen Mutterkirche.
- Harpstedt: Eines der ersten abgegliederten Kirchspiele.
- Hasbergen: Ebenfalls früh ausgepfarrt.
- Berne: Hauptkirche im Stedinger Land.
- Altenesch: Bedeutendes Kirchspiel in der Region.
- Dötlingen: Kirche auf der hohen Geest, gegründet um 1200.
- Hatten: Weitere Kirche auf der hohen Geest, ebenfalls um 1200 gegründet.
- Delmenhorst: Wurde im Schutze der Burg nach der Schlacht bei Altenesch gegründet und 1328 ausgepfarrt.
- Neuenhuntorf: Bis 1419 zu Berne gehörend.
- Hude: Entstand erst 1547 nach der Zerstörung des Klosters Hude.
- Lemwerder: Später dem Kirchspiel Altenesch zugeordnet.
- Ochtum: Ebenfalls später Altenesch zugeordnet.
- Stuhr: Kirchspiel südlich von Bremen.
- Brinkum: Ebenfalls ein Kirchspiel im Einzugsgebiet.
- Kirchweyhe: Weitere Einheit in der Region.
- Heiligenrode: Ursprünglich Klosterkirche, später Pfarrkirche.
- Leeste: Ein weiteres Kirchspiel im Bereich des Freiengerichts.
- Ströplingen: Dieses Dorf verschwand durch die Verlagerung des Weserflussbetts.
- Wildeshausen: Eine bedeutende Kirche und Kirchspiel in der Region.
Veränderungen und Entwicklungen: Einige dieser Kirchspiele entwickelten sich über die Jahrhunderte und veränderten ihre Zugehörigkeit. Beispielsweise entstanden die Kirchspiele Delmenhorst, Hude und Neuenhuntorf erst nach der ursprünglichen Aufstellung der Lehnsregister. Delmenhorst entstand im Schutze der neuen Burg nach der Schlacht bei Altenesch und erhielt erst 1328 seine eigene Kirche.
5. Quellenangaben
- Hans Grundmann: Geschichten aus der Geschichte Ganderkesee
- Wikipedia: Ganderkesee
- Gemeinde Ganderkesee
6. Wertung der Glaubwürdigkeit
Die verwendeten Quellen bieten eine fundierte Grundlage für die Darstellung der 19 Kirchspiele des Freiengerichts Bookhorn. Historische Dokumente und wissenschaftliche Artikel liefern verlässliche und detaillierte Einblicke in die Verwaltungsstrukturen und die Bedeutung dieser Kirchspiele.
7. Wissenschaftliche Anmerkungen
- Administrative Bedeutung: Die 19 Kirchspiele waren nicht nur religiöse, sondern auch administrative Einheiten, die zur Verwaltung und Rechtsprechung in der Region beitrugen.
- Lokale Autonomie: Das Freiengericht von Bookhorn und die zugehörigen Kirchspiele sind Beispiele für die lokale Autonomie und die Fähigkeit der Gemeinschaften, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln.
- Veränderungen im Kirchspielnetz: Die Entwicklung und Veränderungen der Kirchspiele über die Jahrhunderte spiegeln die dynamischen sozialen und politischen Verhältnisse der Region wider.
8. Fazit
Das Freiengericht von Bookhorn und die 19 zugehörigen Kirchspiele spielten eine zentrale Rolle in der mittelalterlichen Rechtsprechung und Verwaltung der Region. Diese Einheiten boten den Bewohnern eine Plattform zur Selbstverwaltung und trugen zur Stabilität und Gerechtigkeit in der Gemeinde bei. Die Dokumentation und Erforschung dieser Kirchspiele liefern wertvolle Einblicke in die mittelalterliche und frühneuzeitliche Rechts- und Verwaltungsgeschichte Norddeutschlands.
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